Vertragsgestaltung

Honorarärzte unterliegen nach Absolvierung ihrer Facharztprüfung berufsrechtlich keiner medizinisch-fachlichen Weisung mehr, d. h., eine entsprechende Befugnis des Krankenhauses besteht nicht. Der Chefarzt kann dem Honorararzt zwar fachliche Hinweise, aber keine konkreten Anweisungen geben, da die Ausführung der Aufgaben eigenverantwortlich erfolgt.
Fachlich orientiere ich mich bei meiner Tätigkeit an den Leitlinien und Fachstandards der medizinischen Fachgesellschaften.
Wichtige Vereinbarungen zu dem geplanten Einsatz:
  • Ich entscheide selbst über den zeitlichen Umfang meines Einsatzes
  • Ich kann ohne Angaben von Gründen den Auftrag oder Teile dessen ablehnen (wie z. B. die Teilnahme an Ruf- oder Bereitschaftsdiensten)
  • Ich treffe meine klinischen Entscheidungen unabhängig vom Auftraggeber
  • Ich bin nicht in die kontinuierliche Patientenversorgung eingebunden
  • Es obliegen mir keine Berichtspflichten, die über das hinausgehen, was die Berufsordnung von mir fordert
  • Ich nehme an den Abteilungs- oder Dienstbesprechungen nicht teil, es sei denn, die Übernahme von Diensten wird vereinbart
In Konfliktsituationen haben Krankenhäuser immer die Möglichkeit, den Vertrag kurzfristig zu beenden.